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iTH: Raum für Wachstum: Ca. 5.000 qm parzellierbare Gewerbegrundstücke in Bottrop-Grafenwald!

(1) Herzlich willkommen Gewerbegrundstück Bottrop / Grafenwald
(1) Herzlich willkommen
1.028.000,- €
 
(2) Eine weitere Grundstücksimpression Gewerbegrundstück Bottrop / Grafenwald
(2) Eine weitere Grundstücksimpression
(4) Insgesamt befinden sich an diesem Standort über 12.000 qm potenzielle Gewerbe-Grundstücksflächen Gewerbegrundstück Bottrop / Grafenwald
(4) Insgesamt befinden sich an diesem Standort über 12.000 qm potenzielle Gewerbe-Grundstücksflächen
(6) Ein abschließender Eindruck aus der Vogelperspektive Gewerbegrundstück Bottrop / Grafenwald
(6) Ein abschließender Eindruck aus der Vogelperspektive

Objektart

Gewerbegrundstück

Adresse

46244 Bottrop / Grafenwald - Kirchhellen

Objektdaten

Objekt-Nr. 1523
Grundstück (ca.) 4.965 m²
Kaufpreis 1.028.000,- €

Informationen

Details

Sie suchen für Ihren Gewerbebetrieb einen Standort mit ausreichend Raum für Hallen, Lagerflächen, Werkstattbereiche, Stellplätze sowie ergänzende Büro- und Verwaltungsräume? Dieses flexibel parzellierbare Grundstücksangebot in Bottrop-Grafenwald bietet die Möglichkeit, betriebliche Flächen und Abläufe von Beginn an auf die individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens auszurichten.

Zum Verkauf stehen flexibel parzellierbare Gewerbegrundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 4.965 qm. Die angebotene Fläche kann gemäß einer beispielhaften Planung in Teilgrundstücke aufgeteilt werden. Damit richtet sich das Angebot sowohl an Unternehmen mit Bedarf an einer größeren zusammenhängenden Fläche als auch an Betriebe, die eine kompaktere Grundstücksgröße für ihre individuelle Planung bevorzugen.
Angesprochen sind insbesondere Handwerksbetriebe, technische Dienstleister, Produktions- und Montageunternehmen sowie Gewerbetreibende mit Bedarf an Hallen, Lagerflächen, Werkstattbereichen, Stellplätzen oder ergänzenden Büro- und Verwaltungsgebäuden. Die Grundstücksgröße eröffnet dabei die Möglichkeit, betriebliche Abläufe, Zufahrten, Außenflächen und Gebäudestrukturen von Beginn an funktional aufeinander abzustimmen.
Das angebotene Grundstück ist Teil eines insgesamt mehr als 12.000 qm großen Flächenareals. Für einzelne Teilbereiche dieses Gesamtareals liegen bereits positiv beschiedene Bauvoranfragen vor. Diese stellen zwar keine automatische Genehmigung für jedes künftige Vorhaben dar, zeigen jedoch grundsätzlich das vorhandene Entwicklungspotenzial des Standorts.
Die konkrete Grundstücksteilung sowie die Realisierbarkeit des jeweiligen Bau- und Nutzungskonzepts sind stets mit dem Eigentümer und den zuständigen Baubehörden der Stadt Bottrop abzustimmen. Zur verlässlichen Klärung der individuellen Planung empfehlen wir die Stellung einer projektbezogenen Bauvoranfrage. Bei Bedarf unterstützen wir gerne bei der Kontaktvermittlung zu geeigneten Vermessungsbüros und weiteren Fachplanern. Der ausgewiesene Gesamtkaufpreis bezieht sich auf die im Exposé angegebene, exemplarische Grundstücksfläche von 4.965 qm. Besteht darüber hinaus Interesse an einer größeren zusammenhängenden Grundstücksfläche, können wir dieses gerne in Abstimmung mit dem Eigentümer prüfen lassen. Gerne besprechen wir mit Ihnen den benötigten Flächenumfang und stimmen eine mögliche Grundstücksaufteilung mit dem Eigentümer ab.

Dieses Grundstücksangebot befindet sich in Bottrop-Grafenwald an der Ecke Bottroper Straße und Droßlingstraße. Der Standort grenzt unmittelbar an bereits gewerblich genutzte Flächen an und ist damit in ein gewachsenes, wirtschaftlich geprägtes Umfeld eingebunden. Durch die markante Ecklage ist das Grundstück gut wahrnehmbar und aus mehreren Richtungen erreichbar. Dies ist insbesondere für Unternehmen von Vorteil, die Wert auf eine sichtbare Geschäftsadresse sowie eine verkehrsgünstige Lage legen.

Grafenwald liegt im nördlichen Bottroper Stadtgebiet und verbindet die Nähe zum Ruhrgebiet mit einer guten Erreichbarkeit angrenzender Städte und Regionen. Bottrop ist eine kreisfreie Großstadt mit rund 118.000 Einwohnern und Teil der Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Stadt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von einem traditionellen Bergbaustandort zu einem vielseitig aufgestellten Wirtschaftsstandort entwickelt. Heute wird die örtliche Wirtschaftsstruktur insbesondere durch mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, technische Dienstleister sowie Betriebe aus den Bereichen Produktion, Bau und Logistik geprägt.

Bottrop, Gladbeck, Oberhausen, Dorsten, Dinslaken sowie die nördlichen Essener Stadtteile befinden sich innerhalb eines für viele Gewerbebetriebe interessanten Einzugsbereichs. Durch die Anbindung an das regionale und überregionale Straßennetz ist der Standort sowohl für Mitarbeiter als auch für Kunden, Lieferanten und den betrieblichen Warenverkehr gut erreichbar. Die Lage eignet sich daher besonders für Unternehmen, deren Tätigkeit nicht von einer Innenstadtlage, sondern von guter Erreichbarkeit, ausreichender Flächenverfügbarkeit und einem gewerblich geprägten Umfeld abhängt.

Insgesamt überzeugt der Standort durch seine gute Wahrnehmbarkeit, die Einbindung in bestehende Gewerbestrukturen und seine strategisch interessante Position zwischen Ruhrgebiet, Niederrhein und südlichem Münsterland.

Die in diesem Exposé angebotenen Grundstücksflächen sind derzeit noch nicht als eigenständige Flurstücke parzelliert. Gegenstand des Angebots sind zwei potenzielle Gewerbegrundstücke mit einer vorgesehenen Größe von einmal ca. 2.300 m² und einmal ca. 2.600 m². Diese Größenangaben beruhen auf einem beispielhaften Flächen- und Nutzungskonzept und dienen zunächst der Veranschaulichung einer möglichen Grundstücksaufteilung. Die endgültige Parzellierung kann in Abstimmung mit dem Eigentümer und unter Berücksichtigung der jeweiligen Erwerber- und Projektanforderungen angepasst werden. Die im Lageplan dargestellten Grenzverläufe und Flächenangaben sind daher unverbindlich und ersetzen keine amtliche Vermessung.
Die aktuelle Bodenrichtwertauskunft aus BORIS-NRW ordnet den ausgewählten Bereich derzeit als Fläche der Land- und Forstwirtschaft beziehungsweise als forstwirtschaftliche Fläche ohne Aufwuchs ein. Diese Zuordnung stellt keine verbindliche Aussage über die planungsrechtliche Zulässigkeit einer gewerblichen Nutzung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die projektbezogenen Auskünfte und Entscheidungen der zuständigen Behörden.
Für den Bereich Bottroper Straße/Droßlingstraße befindet sich derzeit der Bebauungsplan Nr. 43 in Aufstellung. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wurde am 12.04.2024 gefasst. Die weitere planungsrechtliche Entwicklung des Gebietes ist damit noch nicht abgeschlossen. Die Darstellungen der Stadt Bottrop dienen derzeit lediglich zu Informationszwecken und ersetzen keine rechtsverbindliche Auskunft. Für konkrete Vorhaben und belastbare Aussagen zur zukünftigen Nutzung ist daher eine unmittelbare Abstimmung mit der Stadt Bottrop erforderlich.
Die Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners der Stadt Bottrop stellen wir ernsthaften Interessenten gerne zur Verfügung.
Bodenrichtwerte und deren Nutzungszuordnungen stellen keine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit dar. Aus ihnen lassen sich insbesondere keine Ansprüche gegenüber Planungs- oder Genehmigungsbehörden ableiten. Die konkrete Zulässigkeit eines gewerblichen Vorhabens sowie Art und Umfang der möglichen Nutzung sind projektbezogen mit den zuständigen Fachbehörden der Stadt Bottrop abzustimmen. Zur frühzeitigen Klärung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wird die Stellung einer auf das jeweilige Nutzungskonzept abgestimmten Bauvoranfrage empfohlen.
Die angebotenen Flächen sind gegenwärtig unerschlossen. Umfang, technische Ausführung und Kosten der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen sind im Zuge der weiteren Projektplanung und der endgültigen Grundstücksbildung zu klären. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind die hiermit verbundenen Kosten grundsätzlich durch den jeweiligen Erwerber zu berücksichtigen.

BAULASTEN: Für die bereits vorparzellierten Gewerbegrundstücke 1 und 2 wurden bei der Stadt Bottrop Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis eingeholt, welche uns in einer Fassung vom 29.07.2026 vorliegen. Die derzeit vorliegenden Auskünfte beziehen sich ausschließlich auf diese beiden Gewerbegrundstücke. Eingetragen sind jeweils wechselseitige Baulasten, nach denen die aus unterschiedlichen Flurstücken bestehenden Grundstücksteile hinsichtlich baulicher Anlagen und Einrichtungen bauordnungsrechtlich so zu behandeln sind, als bildeten sie jeweils ein einheitliches Grundstück. Hintergrund der Eintragungen ist die vorgesehene flurstücksübergreifende Errichtung der Garagen.

Ansprechpartner

Ansprechpartnerfoto Frau Janina Brettner

Frau Janina Brettner
Telefon: 0049204194381
info@immobilien-thiemann.de

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