iTH: Wohnen im Grünen - ca. 1.951 qm Grundstücksfläche in Oberhausen-Schmachtendorf!
Objektart
Adresse
Objektdaten
Informationen
Details
Bei dem hier angebotenen Grundstück handelt es sich um eine zusammenhängende, derzeit unbebaute und nicht erschlossene Grundstücksfläche an der Genter Straße in 46147 Oberhausen, gelegen im beliebten Stadtteil Schmachtendorf. Das Grundstücksangebot umfasst die in der anliegenden Flurkarte rötlich markierten Flurstücke 754, 874 und 876 im Flur 022 der Gemarkung Sterkrade-Nord und weisen eine amtliche Gesamtfläche von ca. 1.951 qm auf. Hiervon entfallen ca. 1.710 qm auf das Flurstück 754 sowie ca. 103 qm und ca. 138 qm auf die Flurstücke 874 und 876.
Die Flurstücke liegen im Hinterlandbereich der Genter Straße zwischen den Hausnummern 108 und 116 und fügen sich in ein gewachsenes Wohnumfeld mit überwiegend ein- bis zweigeschossiger Wohnbebauung ein. Die Grundstücke sind aktuell unbebaut. Eine Erschließung ist derzeit noch nicht vorhanden. Die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich jedoch im angrenzenden Straßenraum der Siedlung "Im Heidesiepen", sodass eine zukünftige Erschließung grundsätzlich technisch herstellbar ist.
Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt daher nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Maßgeblich für Art und Maß der zulässigen Bebauung ist die umliegende Nachbarbebauung, welche sich überwiegend durch klassische Ein- und Zweifamilienhäuser sowie vereinzelt kleinere Mehrfamilienhäuser mit ein bis zwei Vollgeschossen auszeichnet. Damit bietet das Grundstück eine solide Grundlage für eine wohnbauliche Entwicklung, welche sich harmonisch in die bestehende Quartiersstruktur einfügt.
Die Flurstücke werden gemäß der über TIM-online abrufbaren Katasterauskunft derzeit teilweise als Brache geführt und sind aktuell unbebaut. Sie bieten eine freie, unverstellte Ausgangssituation für künftige Planungs- und Entwicklungskonzepte. Aufgrund der zusammenhängenden Lage der Flurstücke ist eine projektbezogene Betrachtung als Gesamtfläche naheliegend. Für die verbindliche Klärung der konkreten Bebauungsmöglichkeiten, insbesondere hinsichtlich Baukörperstellung, Geschossigkeit, Grundflächenzahl sowie der Erschließungssituation, wird die frühzeitige Stellung einer Bauvoranfrage ausdrücklich empfohlen, um Planungssicherheit zu erlangen. Für Ihre individuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit persönlich zur Verfügung.
Das Grundstück befindet sich im Oberhausener Stadtteil Schmachtendorf, einer der gefragtesten und zugleich familienfreundlichsten Wohnlagen im nördlichen Stadtgebiet. Schmachtendorf zeichnet sich durch eine ruhige, überwiegend wohngeprägte Struktur, ein hohes Maß an Grünflächen sowie eine sehr gute infrastrukturelle Anbindung aus. Die Genter Straße selbst ist eine gewachsene Wohnstraße mit aufgelockerter Bebauung und überwiegend privaten Wohnhäusern.
Die Nahversorgung ist umfassend gewährleistet. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Bäckereien, Apotheken, Ärzte sowie weitere Dienstleister befinden sich im fußläufigen oder kurzen fahrzeitlichen Umfeld. Schulen und Kindergärten sind in Schmachtendorf zahlreich vorhanden und gut erreichbar. Die Nähe zu weitläufigen Grün- und Waldflächen, insbesondere zum Hiesfelder Wald und angrenzenden Landschaftsschutzgebieten, bietet einen hohen Freizeit- und Erholungswert.
Verkehrlich ist der Standort ebenfalls gut angebunden. Die Bundesstraße B223 sowie Autobahnanschlüsse an die A2/A3 sind in wenigen Minuten erreichbar und ermöglichen eine zügige Anbindung an das Oberhausener Stadtzentrum, das Ruhrgebiet sowie das nördliche Ruhrgebiet und das Münsterland. Auch der öffentliche Personennahverkehr ist über Busverbindungen in Richtung Sterkrade-Mitte und Oberhausen-Zentrum gewährleistet.
Die angebotenen Flurstücke 754, 874 und 876 befinden sich im unbeplanten Innenbereich der Stadt Oberhausen. Ein Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor, sodass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 BauGB richtet. Maßgeblich ist hierbei, ob sich ein geplantes Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Grundlage hierfür bildet die vorhandene Nachbarbebauung entlang der Genter Straße sowie der angrenzenden Wohnbebauung im unmittelbaren Umfeld. Gemäß den Auszügen aus dem amtlichen Informationssystem BORIS-NRW liegt für den Bereich der Genter Straße (Flurstücke 874, 876) eine Bodenrichtwertzone mit unterschiedlichen Richtwertausweisungen vor. Für wohnbaulich geprägte Grundstücke im Ortsteil Schmachtendorf wird ein Bodenrichtwert von 280 EUR/qm (BRW-Nr. 112008, Stichtag 01.01.2025) ausgewiesen. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf baureifes, beitragsfreies Land mit wohnbaulicher Nutzung, einer zulässigen Geschossigkeit von I-II sowie einer rechnerischen Grundstückstiefe von 40 Metern. Für angrenzende, höherwertig eingestufte Wohnlagen innerhalb derselben Gemarkung (Flurstück 754) wird in separaten Richtwertzonen ein Bodenrichtwert von 460 EUR/qm ausgewiesen (BRW-Nr. 107001, Stichtag 01.01.2025). Diese Richtwerte dienen ausschließlich als Orientierungswerte und lassen keine Rückschlüsse auf die konkrete Bebaubarkeit oder den tatsächlichen Verkehrswert der einzelnen Flurstücke zu. Die angebotenen Flurstücke sind derzeit unerschlossen und unbebaut. Erschließungsbeiträge, Anschlusskosten sowie sämtliche Aufwendungen für Vermessungen, Baugrunduntersuchungen, Erschließungsmaßnahmen oder naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind vom Erwerber zu tragen. Für die verbindliche Klärung der konkreten Bebauungsmöglichkeiten - insbesondere hinsichtlich der zulässigen Bebauungstiefe, der Baukörperstellung, der Geschossigkeit sowie der Erschließung - wird ausdrücklich die Stellung einer Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauordnungsbehörde empfohlen. Dieses Exposé ersetzt keine behördliche Prüfung und stellt kein verbindliches Angebot im bauplanungsrechtlichen Sinne dar.
BAULASTEN: Laut aktueller Bescheinigung der Stadt Oberhausen vom 17.03.2026 ist auf dem Flurstück 754 keine Baulast i.S. des §85 BauO NRW 2018 eingetragen. Gerne stellen wir Ihnen auf Nachfrage entsprechende Unterlagen zur Verfügung.
Objektanfrage | Beachten Sie ggf. Ihren SPAM-ORDNER! |
Bitte beachten Sie, dass unsere Antwort ggf. auch in Ihrem SPAM-ORDNER landen kann!!
Wir beantworten alle Objektanfragen spätestens innerhalb eines Werktages!
Sie haben noch Fragen zu dem Angebot oder wollen einen Besichtigungstermin vereinbaren, dann füllen Sie einfach das untenstehende Formular vollständig aus und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
