Die Tippgeber-Provision

Unser Dankeschön an Sie

Ein Bekannter oder Kollege von Ihnen möchte sein Haus verkaufen? Ihre Nachbarn ziehen um und planen den Verkauf ihrer Eigentumswohnung? Sie wissen von einem Grundstück, das veräußert werden soll? Ob Häuser, Wohnungen oder Grundstücke – geben Sie uns einen Tipp und erhalten Sie als Dankeschön eine Provision in Höhe von bis zu 10% der Gesamtprovision.
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Und so einfach funktioniert es:

1.
Die Kontaktvermittlung: 
Sie nennen uns den Eigentümer, der seine Immobilie veräußern möchte und vergewissern sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten zulässig ist.
2.
Die Überprüfung und Kontaktaufnahme:
Wir überprüfen den Tipp und kontaktieren mit seiner Zustimmung den Eigentümer diskret und vertraulich.
3.
Maklervertrag und Zusage:  
Sofern es zum Abschluss eines Maklervertrages kommt, erhalten Sie unmittelbar eine Provisionszusage von uns.
4.
Auszahlung Tippgeber-Provision:  
Nach erfolgreichem Verkauf und Eingang der Maklerprovision erhalten Sie Ihre Tippgeberprovision von 10 % des Gesamtprovisionsbetrages.

Ein Beispiel:

Immobilienverkauf: 500.000 EUR | Maklerprovision: 5 % von 500.000 EUR = 25.000 EUR | Ihre Beispiel-Provision: 10 % von 25.000 EUR = 2.500 EUR

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Warum sollten meine Freunde oder Bekannten beim Verkauf iTH Immobilien Thiemann vertrauen?

Im Idealfall kennen Sie uns bereits und haben mit uns gute Erfahrungen gemacht. Dann wissen Sie, wie hilfreich ein echter Fachmann beim Verkauf Ihrer Immobilie an Ihrer Seite ist: Bei der Einschätzung des exakten Marktpreises, bei der Zusammenstellung der relevanten Unterlagen, bei der Vermarktung und der Finalisierung des ganzen Prozesses. Es bedeutet für unsere Kunden maximale Sicherheit und zudem eine enorme Zeitersparnis.

Zudem ist es oft schon enorm hilfreich, wenn Sie z. B. bei mehreren Eigentümern oder auch vermeintlich schwierigen Interessenten einen neutralen Berater zur Seite haben, der die Situation nüchtern und objektiv analysiert, der vermitteln und ohne Emotionen verhandeln kann. Gerade letzteres ist für manche Eigentümer nicht leicht.

* Pflichtfelder
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* Die Voraussetzungen:

1.
Die Immobilie ist uns bisher nicht bekannt und nicht in unserem System hinterlegt.
2. Die Immobilie wird bisher noch nicht vermittelt oder öffentlich angeboten.
3. Wir werden durch den Eigentümer mit der Vermittlung beauftragt und es kommt zum durch uns vermittelten Kaufvertragsabschluss.
4. Sie als Tippgeber unterliegen nicht dem Standesrecht. Sie haben kein besonderes Vertrauensverhältnis zu dem Eigentümer (bspw. Mandantschaft etc.).
5. Sie sind mit dem Eigentümer nicht verwandt, verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.
6. Der Tipp erfolgt rechtmäßig und ist nicht auf unlautere Maßnahmen (bspw. Täuschung, unzulässige Kaltakquise) zurückzuführen.


Weitere nützliche Hinweise:
Erreicht/en die Tippgeber-Provision/en mehr als 256,00 EUR im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte
nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen (Verkäufer) zulässig ist.